Die
Kommunale Selbstverwaltung in
Portugal wird von den als
Autarquias Locais bezeichneten Gebietskörperschaften wahrgenommen. Nach der
portugiesischen Verfassung von
1976 werden die
Autarquias Locais als elementare Bestandteile der Demokratie definiert und als Gebietskörperschaften (
pessoas colectivas territoriais) anerkannt (Art. 235).