Oberstes Ziel der
Kommunalen Wirtschaftsförderung ist die Stärkung der Wirtschaftskraft und die Schaffung neuer Arbeitsplätze auf
kommunaler Ebene. Aufgrund der beschäftigungspolitischen, steuerlichen, infrastrukturellen und imagerelevanten Effekte gilt sie als ein zentrales Element für Wachstum, Lebensqualität und Wohlstand in Städten, Gemeinden und Regionen. Die Einrichtung einer kommunalen Wirtschaftsförderung wird als freiwillige Aufgabe der
kommunalen Selbstverwaltung in eigener Verantwortung wahrgenommen und in eigener Form gestaltet. Wichtigste Aufgabenschwerpunkte sind die umfassende Bestandsentwicklung, die
Akquisition neuer Firmen und die Förderung von
Existenzgründungen. Je nach Größe der Stadt bzw. Gemeinde, Standortgegebenheiten oder spezifischen Zielsetzungen bzw. Handlungserfordernissen finden sich in der Praxis jedoch unterschiedlichste Schwerpunktsetzungen und konkrete Aufgabenstellungen. Während die Bestandsentwicklung bzw. -pflege auf die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für unternehmerisch erfolgreiches Handeln vor Ort ausgerichtet ist, um Firmen und Arbeitsplätze zu binden, sollen im Rahmen von Akquisition durch gezielte Ansprache gesamte Betriebe oder Teile davon zur Ansiedlung in der Kommune bewogen werden. Oberste Priorität bei den zu bearbeitenden Themenfeldern der kommunalen Wirtschaftsförderung haben in der Regel die Vermittlung und Entwicklung von
Gewerbe- und Industrieflächen sowie das
Standortmarketing nach innen und außen. Angesichts der begrenzten Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften gewinnt das Thema
Fachkräftebedarf als zukünftiges Handlungsfeld an Bedeutung.