Kompetenz (Organisation)


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Kompetenz (Organisation)
Als Kompetenzen bezeichnet man die Rechte und Pflichten, die einem Stelleninhaber oder Funktionsträger übertragen werden. Erst sie ermöglichen eine tatsächliche Ausübung von gestellten Aufgaben. In der Literatur wird zwischen Durchführungs- und Leitungskompetenzen unterschieden:
  • Durchführungskompetenzen beziehen sich auf die Berechtigung, die Stellenaufgaben ausführen zu können. Hierzu zählen
    • Ausführungskompetenz: das Recht, im Rahmen der Aufgabe selbst tätig zu werden und in gewissem Ausmaß Arbeitsrhythmus und -methode selbst zu wählen
    • Verfügungskompetenz: das Recht, Arbeitssubjekte, Sachmittel und Informationen anzufordern und darüber zu verfügen
    • Antragskompetenz: das Recht, von einer anderen, hierzu befugten Stelle über einen Sachverhalt zu entscheiden
    • Eigenentscheidungskompetenz: das Recht, verbindliche Entscheidungen zu fällen
    • Vertretungskompetenz: das Recht, das Unternehmen nach außen hin zu vertreten

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