Der Begriff
Konföderation (, von
foedus,
-eris, ‚der Bund‘) bezieht sich auf einen vertraglichen Zusammenschluss selbständiger Einheiten, die nach außen hin gemeinsam auftreten, ihre
Souveränität aber beibehalten. Er wird allgemein mit einem höheren Grad an Selbständigkeit der Teileinheiten konnotiert als dies bei einer
Föderation der Fall ist. Folglich ist der Begriff der Konföderation wesentlich von dem des
Bundesstaates abzugrenzen, da jene sich ihre Zuständigkeiten nicht aus eigener Machtfülle zuteilen kann (
Kompetenz-Kompetenz). Die Konföderation ist somit eher eine
Dachorganisation mehrerer
Staaten oder
Institutionen.