Konfiskation oder
Konfiszierung bezeichnet die
Enteignung und
Beschlagnahme von Gütern oder
Vermögensteilen durch den
Staat ohne Entschädigung. In Unrechtsstaaten und in revolutionären Situationen erfolgt die Konfiskation oft ohne jede Rechtsgrundlage, nur auf Grund der Macht des Staates oder der Revolutionäre. Im Rechtsstaat ist die Konfiskation Folge eines vom Eigentümer des Konfiskationsgutes begangenen Unrechts und kann neben einer Strafe bei Delikten unterschiedlichster Art erfolgen: zum Beispiel bei
Zolldelikten, die die Konfiskation der Schmuggelware zur Folge haben, oder bei Verstößen gegen das
Artenschutzgesetz. Tatwaffen werden ebenfalls konfisziert; Rechtsgrundlage ist hier der so genannte
Verfall zu Gunsten des Staates.