Konkurrenz (zu ‚zusammenlaufen‘; ‚aufeinanderrennen‘), auch
Wettbewerb,
Mitbewerb, österr.
Bewerb, bezeichnet:
- Rivalität, allgemein den emotionalen Wettbewerb um Ansehen, Macht (insbesondere Vormachtstellungen) oder Zuneigung, besonders im privaten Bereich und der Politik
- Wettbewerb (Wirtschaft), den Wettbewerb verschiedener Anbieter um Kunden bzw. Aufträge
- Konkurrenz unter Mitarbeitern, siehe Absolute und relative Mitarbeiterbewertung
- Architektenwettbewerb
- Wettkampf, in Sport und Spiel sowie im kulturellen Bereich (Kunst etc.) Wettbewerb zur Erlangung einer Auszeichnung, eines Preisgeldes, eines Stipendiums oder eines Auftrags. Die Wettbewerbe bzw. das zu Erlangende werden ausgelobt.
- Konkurrenz (Ökologie), eine Interaktion, in der sich Organismen (indirekt) wechselseitig beeinträchtigen, weil sie dieselbe begrenzte/limitierende Ressource nutzen
- Konkurrenz (Strafrecht Deutschlands), im deutschen Strafrecht das Verhältnis, in dem mehrere Gesetzesverletzungen eines Täters zueinander stehen
- Anspruchskonkurrenz, im deutschen Zivilrecht die Tatsache, dass ein Gläubiger mehrere inhaltsgleiche Ansprüche auf selbständige verschiedene Anspruchsgrundlagen stützen kann
- Concorso di reati, das Verhältnis, in dem im italienischen Strafrecht mehrere Gesetzesverletzungen eines Täters zueinander stehen
- In der Schweiz ein Gewinnspiel.