Mit dem Apronym
Konsens (Eigenschreibweise:
KONSENS), das sich aus den Anfangsbuchstaben der Wörter „
Koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung“ zusammensetzt, wird ein Vorhaben der Steuerverwaltungen der Länder und des Bundes in Deutschland bezeichnet. Das Vorhaben dient dazu, die
Informationstechnik der Steuerverwaltungen in Deutschland zu vereinheitlichen, zu modernisieren und gemeinsam fortzuentwickeln.