Das
Konsignationslager ist ein
Warenlager eines
Lieferanten oder
Dienstleisters, welches sich in der Nähe des
Kunden (Abnehmers) befindet. Die Ware verbleibt solange im Eigentum des Lieferanten, bis der Kunde sie aus dem Lager entnimmt. Erst zum Zeitpunkt der Entnahme findet eine
Lieferung als Grundlage der
Rechnungsstellung statt. Siehe auch:
Konsignation. Rechtlich handelt es sich in Deutschland beim Konsignationslagervertrag um einen
Lagervertrag nach HGB mit kaufrechtlichen Elementen.