Eine
Vertragstheorie (engl.
social contract theory, frz.
théorie du contrat social: „Kontraktualismus“, „Lehre vom Gesellschaftsvertrag“) ist ein
Gedankenexperiment, um staatliche
Rechtsordnungen moralisch und institutionell zu begründen. Vertragstheorien gibt es bereits seit der
Antike bei Epikur, Lukrez und Cicero und wurden später von
Thomas Hobbes und anderen wieder aufgegriffen.