Kontumazentscheidung


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Kontumazentscheidung
Kontumaz (lat. contumacia = Eigensinn, Trotz, contumax (Adv.) = unbeugsam, störrisch) ist in der Rechtssprache der Ungehorsam gegen eine gerichtliche Ladung bzw. der Verstoß gegen eine Anwesenheitspflicht. Eine Kontumazentscheidung ist demnach eine Gerichtsentscheidung, die wegen Nichterscheinens (in contumaciam) ergeht. Das Gericht erlässt einen Kontumazialbescheid (declaratio contumaciae), wenn es einen Verfahrensbeteiligten, der in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist (der Contumax), ohne weitere Verhandlung zur Sache dem Klageantrag entsprechend verurteilt (Kontumazialverfahren).

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