Die
Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (auch
Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes; offiziell
Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide, CPPCG) wurde von der Generalversammlung der
Vereinten Nationen als
Resolution 260 A (III) am 9. Dezember 1948 beschlossen. Sie trat am 12. Januar 1951 in Kraft und wurde bisher von 147 Staaten ratifiziert (Stand: Dezember 2015). In Artikel II der Konvention wurde der Begriff des
Völkermordes erstmals
völkervertraglich definiert. Die Regelungen der Völkermordkonvention haben seitdem weitgehend den Status von
Völkergewohnheitsrecht erlangt. Das Genozidverbot ist heute eine zwingende Regel des Völkerrechts (
ius cogens).