Kosten (Recht)


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Kosten (Recht)
Kosten im Rechtssinne umfassen Gebühren und Auslagen. Eine Gebühr (veraltet: Gebührnis) ist eine Abgabe, die für verschiedene behördliche Tätigkeiten erhoben wird und deren Entstehen durch ein Gebührengesetz angeordnet ist. Auslagen sind alle Kosten für Leistungen von am Verfahren nicht beteiligten Dritten, die für die Durchführung eines behördlichen oder gerichtlichen Verfahren erforderlich sind, z. B. Sachverständigenkosten, Reisekosten vgl.  Gerichtskostengesetz.

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