Kreditnehmereinheit ist ein Begriff aus dem
Kreditwesen, mit dem die gesetzlich vorgeschriebene Zusammenfassung von eigentlich rechtlich und/oder wirtschaftlich voneinander unabhängigen Kreditnehmern bei einem
Kreditinstitut zu einem einzigen, hypothetischen
Kreditnehmer für Zwecke des
Millionenkreditwesens nach
KWG beschrieben wird.