Der
Kreiselternbeirat, auch
Kreiselternrat, ist eine aus den
Schulgesetzen der deutschen Bundesländer legitimierte
Vertretung von Elternsprechern des jeweiligen Land- oder Stadtkreises in allen schulischen Fragen. Er gestaltet selbständig und eigenverantwortlich seine organisatorische und inhaltliche Arbeit, berät und beschließt über seine Ziele und nimmt gesetzliche Mitwirkungsrechte der Eltern wahr. Er koordiniert Formen der Elternmitarbeit innerhalb der
Kreise, beispielsweise durch Informationsveranstaltungen, und hält mit den regionalen Schulelternvertretungen Kontakt. Aus seinem Kreis werden die Vertreter für die
Landeselternvertretung gewählt.