Mit Wirkung vom 1. Januar 1973 fand in
Baden-Württemberg eine
Kreisgebietsreform statt, bei der 32
Landkreise neu gebildet wurden und drei Landkreise unverändert oder nahezu unverändert bestehen blieben. Bereits in den Jahren zuvor, d. h. seit 1967, hatte es zur Vorbereitung der Kreisreform Umgliederungen einzelner Gemeinden gegeben. Außerdem lief seit 1970 die freiwillige Phase der
Gebietsreform in Baden-Württemberg, in der es bereits mehrere Gemeindezusammenschlüsse über die Kreisgrenzen hinweg gegeben hatte.