Durch das
Gesetz zur Kreisgebietsreform wurden die Kreisstrukturen in
Sachsen-Anhalt neu geordnet. Mit Stichtag 1. Juli 1994 sank die Zahl der Landkreise von 37 auf 21. Dabei wurden einige Kreise neu gebildet, andere nur leicht verändert, wieder andere blieben vom Gesetz unberührt. Betroffen waren auch zwei der drei kreisfreien Städte, die durch das Gesetz zusätzlich vergrößert wurden.