Das
Kriegswaffenbuch ist ein Dokument, das nach Abs. 2 des
Kriegswaffenkontrollgesetzes von jedem geführt werden muss, der „
Kriegswaffen herstellt, befördern lässt oder selbst befördert oder die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen von einem anderen erwirbt oder einem anderen überlässt“. Als Kriegswaffen gelten diejenigen Waffen, die in der Kriegswaffenliste verzeichnet sind. Das Kriegswaffenbuch soll der lückenlosen Kontrolle des Verbleibs der jeweiligen Waffe dienen.