Als
Kronprinz bezeichnet man in
Monarchien mit Erstgeborenen-Nachfolgeordnung (
Primogenitur) in der Regel den ältesten Sohn eines
Kaisers oder
Königs, der nach dem Tod des regierenden Monarchen Inhaber des
Throns sein wird, ohne dass es dazu weiterer Rechtsakte bedarf. Der entsprechende Titel in regierenden Fürstenhäusern lautet
Erbprinz.