Als
Kultstätte oder
Kultplatz wird ein ge
heiligter, geographisch markanter bzw. separierter und für die Ausübung von
Kulten verwendeter Ort bezeichnet. Der Begriff Kultstätte zielt dabei insbesondere auf Orte und bauliche Anlagen der Vor- und Frühgeschichte ab. Religiöse Bauwerke und Gebäude neuerer Zeit, insbesondere christlicher Natur, gelten dagegen als
Sakralbauten.