Als Kultusministerium wird in Deutschland traditionell die oberste Verwaltungsbehörde eines Bundeslandes für den Bereich Schule und Bildung – sowie teilweise auch für die Hochschulen und kulturelle Angelegenheiten – bezeichnet. Der Wortstamm Kultus (von lat.cultus) bedeutet das Ressort der Religiösen Angelegenheiten, die früher (vor der Trennung von Staat und Kirche) europaweit traditionell zusammen mit dem Ressort Bildung in einem Bildungs- und Kultusministerium zusammengefasst waren. Als erstes Ministerium dieser Art wurde 1817 das Preußische Ministerium der geistlichen-, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten gegründet. Heute wird der Begriff Kultus in diesem Zusammenhang entgegen seiner eigentlichen Bedeutung meistens als Synonym für Bildung (Schulwesen und -unterricht, teilweise auch Universitätswesen) verwendet.