Das am 22. Juli 1990 durch die
Volkskammer verabschiedete
Ländereinführungsgesetz stellte die 1952 abgeschafften
Länder in der
Deutschen Demokratischen Republik wieder her. Die neugegründeten
deutschen Länder wurden im Wesentlichen durch Zusammenlegung von
Bezirken gebildet, dadurch unterschieden sich die neuen Grenzen von denen von 1947, woran auch kleinere Umgliederungen seit 1990 nur wenig geändert haben.