Ladung (Recht)


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Ladung (Recht)
Eine Ladung (je nach Rechtsgebiet und behördlicher Praxis auch Vorladung, Einladung, Aufforderung zur Meldung; veraltet auch Zitation) ist eine Aufforderung zum persönlichen Erscheinen vor einer staatlichen Stelle (Behörde oder Gericht). Im Rahmen gerichtlicher Ladungen wird die Änderung auf einen anderen Termin als Umladung, die Aufhebung der Ladung als Abladung bezeichnet.

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