Als
Lamm wird ein
juveniles Schaf bezeichnet. Lebensmittelrechtlich dürfen Tiere bis zum Alter von einem Jahr als Lamm bezeichnet werden. Lämmer, die noch Muttermilch aufnehmen, werden als
Sauglamm bezeichnet (Bayern und Österreich:
Milchlamm). Lämmer werden aufgrund ihres zarten
Fleisches geschlachtet, das milder ist als das der erwachsenen Tiere.