Land (historisch)


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Land (historisch)
Land ist die Bezeichnung für ein Gebiet und eine historische Form von Gemeinwesen, wie sie im Mittelalter vor allem in West- und Mitteleuropa typisch war. Seine privilegierten Bewohner (meistens der Adel) bilden eine Rechtsgemeinschaft und haben (meistens) einen Landesherren an ihrer Spitze. Für die rechtliche Zugehörigkeit zum Land war zumeist der Besitz eines im betreffenden Gebiet gelegenen Allods oder Lehenguts, zumindest aber eines Freihauses notwendig. Alle derart ausgezeichneten Landeseinwohner waren persönlich frei und nur der Jurisdiktion des Landgerichts, nicht aber irgendwelchen grundherrlichen oder städtischen Gerichtsbarkeiten unterworfen. Die freien Landsassen hatten persönlich an der Verteidigung des Landes teilzunehmen, wenn der Fürst dies von ihnen verlangte.

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