Land ist die Bezeichnung für ein
Gebiet und eine historische Form von
Gemeinwesen, wie sie im Mittelalter vor allem in West- und Mitteleuropa typisch war. Seine privilegierten Bewohner (meistens der
Adel) bilden eine Rechtsgemeinschaft und haben (meistens) einen
Landesherren an ihrer Spitze. Für die rechtliche Zugehörigkeit zum Land war zumeist der Besitz eines im betreffenden Gebiet gelegenen
Allods oder
Lehenguts, zumindest aber eines
Freihauses notwendig. Alle derart ausgezeichneten Landeseinwohner waren persönlich frei und nur der Jurisdiktion des
Landgerichts, nicht aber irgendwelchen
grundherrlichen oder städtischen
Gerichtsbarkeiten unterworfen. Die freien Landsassen hatten persönlich an der Verteidigung des Landes teilzunehmen, wenn der Fürst dies von ihnen verlangte.