Der
Landammann der Schweiz war im wiederhergestellten Staatenbund der
Mediationszeit von 1803 bis 1813 der Vertreter der Bundesgewalt gegenüber den souveränen
Kantonen. Die Funktion wurde von
Napoleon Bonaparte geschaffen, um durch dieses Zentralamt die Kontrolle über die Schweiz ausüben zu können. Schon zuvor hatte Napoleon 1802 für die zentralisierte
Helvetische Republik das Amt eines Landammans errichtet, der sowohl den Senat (die gesetzgebende Behörde) als auch den Kleinen Rat (das Regierungskollegium) präsidierte und damit unter anderem als
Staatsoberhaupt wirkte.