In den deutschen Bundesländern besteht jeweils eine
Landesbehörde für Verfassungsschutz mit der Aufgabe, mit
nachrichtendienstlichen Mitteln zum
Verfassungsschutz beizutragen. In sieben Ländern ist diese in Form eines
Landesamts für Verfassungsschutz eingerichtet, in den neun übrigen werden die Aufgaben des Verfassungsschutzes von einer Abteilung des Landesinnenministeriums wahrgenommen.