Landesgericht (Deutschland)


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Landesgericht (Deutschland)
Als Landesgericht bezeichnet GVG jedes staatliche Gericht, dessen Träger nicht der Bund, sondern ein oder mehrere der sechzehn Länder der Bundesrepublik Deutschland sind. Im rechtswissenschaftlichen Sprachgebrauch werden diese Gerichte im Plural meist als Gerichte der Länder bezeichnet. Gegenbegriff ist derjenige des Bundesgerichts.

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