Der
Landeshauptmann war bzw. ist Vorsitzender eines Landtages oder einer Landesregierung oder oberster Beamter eines Landes. Heute werden insbesondere die Vorsitzenden der
Landesregierungen in
Österreich, in
Südtirol und im
Trentino als Landeshauptmann bzw.
Landeshauptfrau (Plural:
Landeshauptfrauen,
Landeshauptmänner oder
Landeshauptleute) bezeichnet. In Deutschland entspricht ihre Funktion dem eines
Ministerpräsidenten.