Als
Landeshauptstadt wird in der
Bundesrepublik Deutschland eine Stadt bezeichnet, die Sitz der
Verfassungsorgane eines
Bundeslandes ist, insbesondere von Landesregierung und Landtag. Kommunalrechtlich ist der Begriff
Landeshauptstadt eine Bezeichnung, die der Stadt auf Antrag durch die Landesregierung verliehen werden kann. Demgegenüber können die
Stadtstaaten Hamburg und Berlin verständlicherweise nicht zugleich Landeshauptstädte sein. Die Führung der Bezeichnung kam in der Bundesrepublik überwiegend seit den 1950er Jahren auf. So wurde etwa im Januar 1953 die Verleihung der Bezeichnung
Landeshauptstadt an die Stadt Wiesbaden bekanntgemacht. Vorher bezeichneten sich die Hauptstädte der Bundesländer einfach nur als
Stadt.