Die
Landesliste ist in
Deutschland die Liste der
Kandidaten einer
Partei für die Wahl zum
Bundestag und einigen
Landtagen mit einer sogenannten
personalisierten Verhältniswahl. Im Gegensatz zur Abstimmung über die Kandidaten der
Wahlkreise, die direkt gewählt werden (
Direktmandat), können die Wähler über die Kandidaten der Landesliste meist nur in Gänze abstimmen, indem sie mit der Zweitstimme eine Partei wählen. Je nach Sitzverteilung im Parlament gilt die entsprechende Anzahl der Kandidaten in der Reihenfolge der Liste der jeweiligen Partei als gewählt.