Die
Landespolizei ist die einzige
Polizeibehörde des
Fürstentums Liechtenstein. Sie ist gemäss Polizeigesetz zuständig für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit, die Verfolgung von Straftaten, den Staatsschutz und die internationale Polizeizusammenarbeit. Darüber hinaus ist sie auch für den Betrieb des einzigen
Gefängnisses im Fürstentum verantwortlich.