Unter
Landesrecht wird in Deutschland und Österreich das Recht eines
Gliedstaates (Land,
Bundesland) in Abgrenzung zu dem vom Gesamtstaat (
Bund) gesetzten
Bundesrecht verstanden. Wenn es um einen bestimmten Regelungsbereich geht, zum Beispiel um das
Hochschulrecht, bezeichnet Landesrecht auch die Gesamtheit des einschlägigen Landesrechts aller Länder in Abgrenzung zum Bundesrecht. Das Nebeneinander von Bundesrecht und Landesrecht ist Ausdruck des
Föderalismusprinzips.