Unter der
Landesregierung versteht man das
Kabinett eines
Landes in
Deutschland. In Bayern, Sachsen und Thüringen nennt sich die Landesregierung
Staatsregierung, in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg nennt sich das Kabinett
Ministerrat. In den
Stadtstaaten Berlin,
Hamburg und
Bremen heißt die Landesregierung
Senat.