Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz besteht nach Artikel 98 Absatz 1 der Verfassung für Rheinland-Pfalz aus dem Ministerpräsidenten und den derzeit acht Ministern. An den Sitzungen der Regierung nimmt außerdem der Chef der Staatskanzlei teil, der als Staatssekretär aber kein Mitglied der Regierung ist.