Die
Landgemeinde (offiziell einfach nur:
Gemeinde) ist eine
Gemeinde, die nicht zur
Statutarstadt, zur
Stadtgemeinde oder zur
Marktgemeinde erhoben wurde. Somit ist die Landgemeinde eine der untersten Formen der kommunalen Gliederung. Sie kann aus einer oder mehreren
Ortschaften, die in verschiedene
Katastralgemeinden, welche wiederum in einzelne
Grundstücke unterteilt sind, bestehen. Landgemeinden mit mehreren
Ortsteilen, auch ehemals selbstständigen
Dörfern, entstehen häufig aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Effektivität der Verwaltung.