Landgericht (Mittelalter)


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Landgericht (Mittelalter)
Das Landgericht war seit fränkischer Zeit das für eine Grafschaft zuständige Hochgericht eines Grafen. Es gab in der Regel mehrere Dingstätten (Gerichtsstätten), an denen es abgehalten wurde. Es war dabei ein Sammelpunkt des Landrechts.

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