Die Begriffe
Landschaftsgarten und
Landschaftspark bezeichnen eine verhältnismäßig große, nach bestimmten Vorstellungen der
Gartenkunst beziehungsweise
Landschaftsarchitektur als
Landschaft gestaltete Fläche, die sich durch ihre natürlichen, landschaftlichen oder kulturellen Eigenschaften auszeichnet. Landschaftsparks und -gärten hatten ursprünglich vor allem symbolische Funktionen, heutzutage dienen sie vornehmlich der Erhaltung und Aufwertung von Natur, Landschaft und Kultur und sollen die Lebensqualität der Bevölkerung fördern und, als weicher Standortfaktor, die Wirtschaft stärken. Damit ist der Landschaftspark weder ausschließlich Naturraum noch Grünanlage oder Erholungsgebiet und grenzt sich von
Nationalpark und
Naturpark ab.