Das
Gesetz über den Lastenausgleich (
Lastenausgleichsgesetz – LAG) hat zum Ziel,
Deutschen, die infolge des
Zweiten Weltkrieges und seiner Nachwirkungen Vermögensschäden oder besondere andere Nachteile erlitten hatten, eine finanzielle
Entschädigung zu gewähren. Lastenausgleich können beanspruchen
- durch direkte Kriegseinwirkungen (Zerstörungen z. B. durch Bomben oder andere Waffen) Geschädigte
- Spätheimkehrer
- wer Verluste erlitten hatte
- durch Vertreibung aus früher zum Deutschen Reich gehörenden Gebieten östlich von Oder und Neiße (Oder-Neiße-Grenze)
- durch Vertreibung aus früher nicht zum Deutschen Reich gehörenden Gebieten
- infolge der Flucht aus der Ostzone bzw. später der DDR (nur für anerkannte Flüchtlinge)
- aufgrund der Währungsreform von 1948 (in eingeschränktem Umfang).