Leasing [] (von = „mieten, pachten“) ist im zivilrechtlichen Sinn ein Nutzungsüberlassungsvertrag oder ein atypischer
Mietvertrag. Der Begriff hat in der öffentlichen Kommunikation jedoch überwiegend eine umfassendere Bedeutung als
Finanzierungsalternative, bei der das Leasingobjekt vom Leasinggeber beschafft und finanziert wird und dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur
Nutzung überlassen wird. Eine einheitliche Definition des Begriffs
Leasing gibt es jedoch weder in der Wirtschaftspraxis noch in der Literatur.