Die
Lebensarbeitszeit ist die Summe der Zeiten, die eine Person während ihres Lebens für Erwerbsarbeit aufwendet, gemessen in Jahren. Als Beginn der Lebensarbeitszeit gilt in der Regel der Zeitpunkt, an dem die betreffende Person ihre erste Erwerbsarbeit aufnimmt; als ihr Ende wird der Zeitpunkt bestimmt, an dem die Person in den
Ruhestand (bzw. Vorruhestand) tritt, an dem sie
erwerbsunfähig wird bzw. aus anderen Gründen endgültig aus dem Erwerbsleben ausscheidet. Die durch die Differenz zwischen den beiden Zeitpunkten ermittelte
Brutto-Lebensarbeitszeit wird durch
Wehrdienst,
Kriegsjahre, unbezahlte
Ausbildung,
Studium,
Kindererziehung,
Arbeitslosigkeit usw. verkürzt. Durch Subtraktion der entsprechenden Zeiten von der Brutto-Lebensarbeitszeit errechnet man die
Netto-Lebensarbeitszeit.