Unter den Begriff
Lebensmittelunternehmen werden nach europäischem Recht alle Unternehmen gefasst, die eine mit der
Produktion, der Verarbeitung und dem
Vertrieb von
Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. Ob die Unternehmen auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder ob es sich um öffentliche oder private Unternehmen handelt, ist dabei unerheblich.