Die
Legalzession (lat.
cessio legis) ist ein
zivilrechtliches Institut, das den Übergang einer Forderung kraft Gesetzes bestimmt, ohne dass es hierzu eines besonderen
Rechtsgeschäfts bedarf. Im Unterschied zur
Abtretung (
BGB) als Rechtsgeschäft tritt der neue Gläubiger (Zessionar) automatisch an die Stelle des alten Gläubigers (Zedent) mit dessen Forderung gegen den Hauptschuldner (Selbsteintritt), weil das Gesetz es so verlangt. Die Vertragsparteien können eine Legalzession nicht verhindern.