Legist (Berufsbezeichnung)


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Legist (Berufsbezeichnung)
Im österreichischen Sprachgebrauch ist Legist (Latein lexGesetz) die Berufsbezeichnung für Juristen, die ausschließlich oder überwiegend mit dem Ausarbeiten von Gesetzes- oder Verordnungstexten betraut sind. Wesentliches Kriterium zur Unterscheidung von anderen juristischen Berufen ist, dass Legisten generelle Rechtsvorschriften erstellen und nicht individuelle (wie etwa Bescheide oder Urteile).

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