Der
Lehnsgraf war bzw. ist vor allem eine Eigenart des Adels im
Königreich Dänemark (
lensgreve). Der Begriff weist zwar
Analogien zu dem „
Reichsgraf“ des
„Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“ auf, aber nur, wenn damit auch Herrschaftsausübung (Landeshoheit) verbunden war. Eine „Reichsgrafenwürde“ konnte unter Umständen auch ein bloßer Ehrentitel sein, mit dem Lehnsgrafen war immer eine Lehnsgrafschaft als Territorium verbunden.