Die
Lehnspflicht, auch
Lehenspflicht bezeichnet im
Lehnswesen die Gesamtheit der Verhaltensweisen und Leistungen, die Lehnsherren und
Vasallen einander schuldig waren. Die Einzelheiten dieser Pflicht waren sowohl regional als auch vom Einzelfall abhängig und im Laufe der Zeit starken Veränderungen unterworfen.