Unter dem
Lehramtsrefendariat versteht man in Deutschland umgangssprachlich den
Vorbereitungsdienst für das Lehramt an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Um ein Referendariat handelt es sich streng genommen nur, wenn der Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst abgeleistet wird. Gleichwohl werden oft alle Anwärter unabhängig von der angestrebten Laufbahn als Referendare bezeichnet. Im folgenden werden die Überbegriffe Vorbereitungsdienst und Anwärter anstelle laufbahnspezifischer Begriffe verwendet.