Ein
Pfandrecht ist ein beschränkt
dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer
Forderung bestellt wird. Fällt der
Gläubiger mit seinem Anspruch aus, so kann er sich durch die
Verwertung des verpfändeten
Pfandgegenstandes befriedigen. Der
Schuldner der Forderung und der Verpfänder müssen nicht personengleich sein. Hingegen decken sich im Regelfall Pfandgläubiger und Gläubiger der Forderung.