Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (LES) sind eine staatliche
Subvention nach dem
SGB II für Selbständige zur Beschaffung von Sachgütern. Bei den LES handelt es sich um eine Ermessensleistung. Neben LES können Bezieher von
Arbeitslosengeld II bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit auch
Einstiegsgeld nach SGB II erhalten.