Leistungslohn


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Leistungsentgelt
Leistungsentgelt (früher: Leistungslohn) bezeichnet man im Arbeitsrecht und in der Arbeitswissenschaft eine Form des Arbeitsentgelts, bei der nicht die Zeit, während der gearbeitet wird (Zeitlohn), sondern die erbrachte oder zu erbringende Leistung Basis der Entgelthöhe ist. Das Leistungsentgelt gilt somit der Person, welche eine Stelle einnimmt. Es ist ein persönlicher Entgeltbestandteil. Das Leistungsentgelt wird zumeist in Form einer Zulage auf ein regelmäßiges Grundentgelt gezahlt. Damit ist nur ein Teil des Entgeltes von der Leistung abhängig, der Rest von der gearbeiteten Zeit.

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