Ein
Leutpriester (übersetzt aus
lat.
plebanus; mhd.
liut für lat.
plebs) oder
Pleban war ein
Priester, der eine Stelle mit pfarrlichen Rechten (
plebes, Pfarrkirche od.
Pfründe) tatsächlich besetzte. Er konnte
Pfarrer sein, die Seelsorge im Auftrag des Besitzers der Pfarrrechte ausführen oder den (amtsunfähigen) Pfarrer vertreten. Er war in der Regel
Weltpriester, unterstand also im Gegensatz zu
Klerikern, die einem
Kloster oder einer Herrschaft dienten und von diesen abhängig waren, dem
Ortsbischof.